Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen, 5-Tage-Kennzeichen, Probefahrtkennzeichen) (Merkblatt) werden für die Überführung oder Probefahrten für ein beliebiges Fahrzeug (PKW, LKW, Krad, Anhänger etc) benutzt. Die Schilder bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland, ohne dass Sie schon Daten vom Fahrzeug brauchen. Die seit 1. 3. 2008 notwendige eVB-Nummer ist natürlich aktiviert und eingedruckt!
Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen, Transitkennzeichen, Exportkennzeichen) (Merkblatt) werden für die Ausfuhr von Fahrzeugen von Deutschland ins Ausland gebraucht. Die Schilder bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Sie müssen das Fahrzeug dort vorführen, TÜV und AU müssen gültig sein! Die Versicherung gilt in ganz Europa, auf der grünen Karte sind die Schadenbüros aus folgenden Ländern vermerkt.
Wie ist der Ablauf? Sie bestellen online, bekommen die Deckungskarte(n) geschickt und erhalten die Schilder in der Kfz-Zulassungsstelle.
Wie schnell bekomme ich die Karte(n)? Nach Ihrer Zahlung (Kreditkarte, PayPal, Bareinzahlung bei einer deutschen Post) senden wir sofort ab. Wenn Sie den Onlineversand (nur für Kurzzeitkennzeichen und TAN möglich) wählen, bekommen Sie die Karte bereits nach 10 Minuten. Abends und am Wochenende haben Sie bitte etwas länger Geduld!
Bei Postversand ist der Brief (Einwurfeinschreiben) in der Regel am nächsten Tag bei Ihnen. Ins Ausland dauert es zwei bis drei Tage (bei Express-Versand Zustellung am ünbernächsten Werktag). Bei Zahlung per Überweisung warten wir bis zum Geldeingang (ca. 1 bis 2 Werktage). Wenn Sie eine Onlineüberweisung vom Postbankkonto ausführen, versenden wir auch sofort, da der Eingang bei uns sofort sichtbar ist.
Welche Fahrzeugdaten muss ich angeben? Wir brauchen keine Fahrzeugdaten, Sie füllen die Karte(n) für Ausfuhrkennzeichen selbst aus; wir fügen ein Muster zum Ausfüllen bei. Die Karten für Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie von uns ausgefüllt mit Ihrer Adresse und aktiver eVB-Nummer.
Fahrten ins Ausland mit Kurzzeitkennzeichen möglich?
Ja, dann kaufen Sie bitte die Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte, so genannte EU-Kurzzeitkennzeichen (Artikel Nr. 16 mit eVB-Nummer). Da es aber immer wieder zu Problemen (Strafe zahlen, Auto wird beschlagnahmt) im Ausland kommen kann, empfehlen wir Ausfuhrkennzeichen.
Auto aus dem Ausland holen mit Ausfuhrkennzeichen möglich?
Nein, das ist nur mit einem Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte möglich, da Sie die Ausfuhrkennzeichen in Deutschland nur bekommen, wenn Sie das Auto mit deutschen Fahrzeugpapieren bei der Kfz-Zulassungsstelle vorführen.
Braucht mein Auto TÜV und AU? Ja, für Ausfuhrkennzeichen- Nein, für Kurzzeitkennzeichen
Muss ich mein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle vorführen, wenn ich Ausfuhrkennzeichen brauche? Ja, bei fast allen Kfz-Zulassungsstellen, bei Neufahrzeugen genügt oft das COC-Papier- fragen Sie auf jeden Fall zuerst die Kfz-Zulassungsbehörde!
eVB-Nummer? Ja, natürlich können Sie bei uns auch die eVB Nummern (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeitkennzeichen bekommen (bei Ausfuhrversicherungen gelten noch die "alten" Deckungskarten). Dann wählen Sie bitte die Artikel-Nummern 15 oder 16 aus. Das eVB-Verfahren wurde am 1. 3. 2008 eingeführt. Info eVB-Nummer
Versand auch per Nachnahme möglich? Nein, bieten wir nicht an