Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) sieht zum Beispiel so aus: AVG6RF8

Bei den Zulassungsbehörden fallen täglich erhebliche Mengen an Informationen und Unterlagen über Versicherungswechsel an, die bislang manuell verarbeitet werden müssen. Am 1. 3. 2008 erfolgt daher die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung. Was heißt das genau: Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch für eine Übergangszeit die gewohnten "Doppelkarten" (Deckungskarten, Versicherungsbestätigungskarten) in Papierform ausgegeben und akzeptiert. Künftig werden die Daten des Versicherungsnehmers dann auf elektronischem Wege erfasst und zwischen dem Versicherungsunternehmen und der Zulassungsbehörde direkt ausgetauscht. Die Kommunikation erfolgt über Clearingstellen - für Versicherer wird dies die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) sein und für die Zulassungsstellen das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt).

Der Ablauf bei Ausstellung einer Versicherungsbestätigung zum Abruf ab 1. 3. 2008:

Bei einer geplanten Neuzulassung stellen Sie den Antrag auf die Versicherungsbestätigung bei Ihrem Versicherungsunternehmen oder Makler. Dieser übermittelt alle erforderlichen Daten des Versicherungsnehmers bzw. Halters an die zentrale Stelle der Versicherer (GDV). Die Daten werden dort gespeichert. Auf elektronischem Wege wird eine VB (Versicherungsbestätigung)-Nummer - eine Art PIN-Nummer - an das Versicherungsunternehmen oder den Makler übermittelt. Sie bekommen diese von Ihrem Ansprechpartner bei der Versicherung mitgeteilt. Die Versicherungsbestätigung wird später benötigt, um bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugzulassung zu beantragen. Die Zulassungsstelle fordert anhand der VB-Nummer (PIN-Nummer) auf elektronischem Wege über das KBA die Daten des Versicherungsnehmers vom GDV ab. Von dort aus werden die Daten zum Abgleich innerhalb von Sekunden via KBA an die Zulassungsstelle geleitet. Die Bestätigung der VB-Nummer und der Abgleich der Versicherungsdaten erfolgt in der Zulassungsstelle. Die Zulassungsdaten werden nach erfolgter Zulassung an das KBA übermittelt und an die zentrale Stelle der GDV weitergeleitet. Der Prozess ist nun komplett.

Die Handhabung ist leider bei den Kfz-Zulassungsstellen unterschiedlich: einige arbeiten noch gar nicht mit der eVBNummer, andere akzeptieren nur noch die eVB.

Deshalb können wir Ihnen eine Deckungskarte mit eVB-Nummer und Ihrer Adresse ausdrucken- dadurch unterstützen wir die alte und die neue Arbeitsweise der Zulassungsbehörden. Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung die in Ihrem Personalausweis vermerkte Adresse. Wählen Sie dafür bitte den Artikel Nr. 15 (Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer) bzw. 16 (Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte und eVB-Nummer) aus. Bei Artikel Nr. 15 kann sogar der Papierversand entfallen: wir können Ihnen die Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer per eMail senden.

Seite aktualisiert am 4. März 2008

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von Friedhelm Knippenberg Versicherungsmakler