Merkblatt Ausfuhrkennzeichen
Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt wie eine normale Zulassung. Das bedeutet:
Das Ausfuhrkennzeichen wird in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen.
Falls das exportierte Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugbrief haben
sollte, wird dieser in eine neue Zulassungsbescheinigung umgetauscht.
Es wird eine befristet gültige Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Die
Befristung richtet sich nach der Versicherungsdauer und der Gültigkeit der
Hauptuntersuchung („TÜV“).
Bei Fahrzeugen mit ausländischen Papieren muss zunächst eine deutsche Zulassungsbescheinigung
Teil II ausgestellt werden. Falls keine EU-Typgenehmigung
nachgewiesen werden kann (in der Regel durch eine Übereinstimmungsbescheinigung
(„COC-Papier“), ist zur Feststellung der technischen Daten ein Gutachten
gem. § 21 StVZO („Haupt-TÜV“) notwendig.
Voraussetzungen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Versicherungsbescheinigung für Ausfuhrkennzeichen = gelbe Deckungskarte (Dreifachkarte), zur Zeit wird das eVB-Verfahren noch nicht unterstützt!
* Fahrzeugbrief - ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil II
* Fahrzeugschein bei zugelassenen Fahrzeugen - ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I
* Nummernschilder bei zugelassenen Fahrzeugen
* Die Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (ASU) müssen bis zum Ende der Gültigkeitsdauer
der Zulassung nachgewiesen sein. Die bisherigen sogenannten Ausfuhr-TÜVs“ reichen nicht mehr aus
* Das Fahrzeug ist eventuell vorzuführen (fragen Sie die zuständige Kfz-Zulassungsstelle!)
* Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den des Vollmachtgebers
* Abmeldebescheinigung - ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I - bei stillgelegten Fahrzeugen
Gebühren:
Das Ausfuhrkennzeichen kostet 33,30 Euro zuzüglich einer Gebühr für die endgültige Abmeldung von 5,60 Euro bei Kennzeichen der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle bzw. von 10,70 Euro bei auswärtigen Kennzeichen. Die Gebühr erhöht sich, wenn der Abruf der Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind, um 15,30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in unmittelbarer Nähe jeder Zulassungsbehörde.
Steuern:
Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist für maximal 12 Monate möglich. Seit 1. Juli 2010 ist für jede Laufzeit Kfz-Steuer fällig. Die Steuer ist im Voraus zu entrichten.
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von Friedhelm Knippenberg Versicherungsmakler
aktualisiert am 30. Juni 2010